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Studieren ohne Abitur

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Beratung zum Studieren ohne Abitur

Auch ohne ein klassisches Abitur ist das Hochschulstudium heute in sehr vielen Fällen möglich, z.B. für Handwerksmeister oder Personen, die eine staatlich anerkannte Aufstiegsfortbildung (z.B. zum staatl. geprüften Techniker oder zum IHK-Fachwirt) abgeschlossen haben. Auch wer eine dreijährige Berufsausbildung abgeschlossen und drei Jahre Berufserfahrung gesammelt hat, hat dadurch eine Studienberechtigung.

Die Beratung der Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen beantwortet Ihre Fragen zum Hochschulzugang ohne Abitur.

Was sind die Voraussetzungen für den Hochschulzugang? Unsere Beratungsstelle unterstützt Sie bei der Klärung der Studienvoraussetzungen, ob es bei Ihnen um allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung geht. Eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erlaubt ein Studium in jeder Fachrichtung an jeder Universität oder Fachhochschule. Eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erlaubt den Zugang zu Studiengängen an Hochschulen, die in einem engen fachlichen Zusammenhang zu der erworbenen Vorbildung stehen.

Wie lassen sich Berufstätigkeit und Studium vereinbaren? Für das berufsbegleitende Studium bestehen zahlreiche besondere Studienformen (u.a. Abendstudium, Wochenendstudium, Onlinestudium, Fernstudium). Unsere Beratung hilft Ihnen bei der Suche nach geeigneten Hochschulen und Studienformen.

Schaffe ich das Studium? Bei vielen Studieninteressenten mit beruflicher Vorbildung bestehen Unsicherheiten im Bezug auf die Studienanforderungen. Hier kann eine Bildungsberatung viele Bedenken ausräumen. In einigen Fällen können Vorbereitungskurse die nötige Sicherheit geben. Auch hierzu beraten wir Sie gern.

Diese individuelle und persönliche Beratung ist für Sie kostenlos. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin.

Dieses Beratungsangebot ist Teil des Projektes „Bildungsberatung in Südniedersachsen“. Weitere Informationen zu dem Projekt finden Sie hier…

Das Projekt „Bildungsberatung in Südniedersachsen“ wird gefördert durch:

   

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