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Wegweiser Berufliche Anerkennung

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Unser Wegweiser zur beruflichen Anerkennung

Für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen gibt es verschiedene Wege. Diese Wege unterscheiden sich nach dem Beruf, der in Deutschland ausgeübt werden soll. In unserem Wegweiser können Sie erfahren, welche Wege es zur Anerkennung gibt. Der Wegweiser dient nur als erste Orientierung. Für eine persönliche Beratung kontaktieren Sie bitte unsere BeraterInnen. Unsere Beratung ist kostenlos, vertraulich, unabhängig und individuell. In Deutschland gibt es reglementierte Berufe und nicht-reglementierte Berufe. Die Wege zur Anerkennung sind unterschiedlich. Ist Ihr Beruf reglementiert oder nicht-reglementiert? Das erfahren Sie in einer persönlichen Beratung oder auf der Internetseite www.anerkennung-in-deutschland.de. Am Ende dieser Seite finden Sie Beispiele für die verschiedenen Berufe. Verstehen Sie ein Wort in diesem Wegweiser nicht? Hier finden Sie ein Wörterbuch zur Hilfe: Anerkennungswörterbuch

Reglementierte Berufe

[expander_maker id=“1″ more=“Mehr zu reglementierten Berufen lesen“ less=“Weniger anzeigen“] Reglementiert bedeutet: Es gibt besondere Regeln, damit man in dem Beruf arbeiten darf. Bei reglementierten Berufen muss man also die Anerkennung machen. Erst danach darf man in dem Beruf arbeiten. Die Anerkennung wird von der „zuständigen Stelle“ durchgeführt. Ein anderes Wort für Anerkennung ist „Gleichwertigkeitsprüfung“. Die „zuständige Stelle“ überprüft, ob es Unterschiede zwischen Ihren Qualifikationen und dem deutschen Berufsabschluss gibt. Bei der Anerkennung  gibt es drei mögliche Ergebnisse:
  1. Es gibt keine Unterschiede. Ihre Qualifikationen sind gleichwertig. Anders gesagt: Sie haben eine volle Anerkennung. Das heißt: Sie dürfen in Ihrem Beruf arbeiten.
  2. Es gibt Unterschiede. Ihre Qualifikationen sind teilweise gleichwertig. Anders gesagt: Sie haben eine Teilanerkennung. Das heißt: Sie müssen noch eine Prüfung oder einen Anpassungslehrgang (z.B. Kurse oder Praktikum) machen. Erst danach dürfen Sie in Ihrem Beruf arbeiten. (Auch hierbei können wir Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch helfen.
  3. Die Unterschiede zwischen Ihren Qualifikationen und dem deutschen Berufsabschluss sind zu groß. Das heißt: Die Anerkennung wird abgelehnt. Nehmen Sie dann andere Beratungen wahr. Zum Beispiel die Bildungsberatung.
Sie haben schon einen Bescheid von der „zuständigen Stelle“ bekommen und haben Fragen dazu? Dann kontaktieren Sie bitte unsere BeraterInnen für ein persönliches Beratungsgespräch. [/expander_maker]

Nicht-reglementierte Berufe

[expander_maker id=“1″ more=“Mehr zu nicht-reglementierten Berufen lesen“ less=“Weniger anzeigen“] Bei nicht-reglementierten Berufen dürfen Sie ohne Anerkennung in Ihrem Beruf arbeiten. Für Ausbildungsberufe ist die Anerkennung freiwillig. Für Studienabschlüsse gibt es verschiedene Möglichkeiten. Am besten kommen Sie zu uns die Beratung, um über Ihre Möglichkeiten zu sprechen.

Hochschulabschluss (Studium) in einem nicht-reglementierten Beruf

Wenn Sie ein Studium in einem nicht-reglementierten Beruf abgeschlossen haben, gibt es verschiedene Möglichkeiten für Sie.
  1. Sie können sich direkt auf dem Arbeitsmarkt bewerben. (Übersetzungen Ihrer Dokumente können hilfreich sein. Gute Deutschkenntnisse sind auch wichtig.)
  2. Sie können Ihren Studienabschluss durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bewerten lassen (ZAB). Die Zeugnisbewertung kann Sie bei der Arbeitssuche unterstützen.
  3. Sie haben die Möglichkeit, weiter zu studieren oder Fortbildungen zu machen.
In unserer Beratung finden wir einen passenden Weg für Sie. Wir können Sie auch in der Suche passender Qualifizierungen (Kurse) unterstützen.

Ausbildungsberuf

Wenn Sie eine Ausbildung abgeschlossen haben, ist die Anerkennung für Sie freiwillig. Die Anerkennung soll helfen, dass Sie eine passende Arbeitsstelle finden und angemessen für Ihre Arbeit bezahlt werden. Sie können sich aber auch ohne Anerkennung auf dem Arbeitsmarkt bewerben. (Übersetzungen Ihrer Dokumente können hilfreich sein. Gute Deutschkenntnisse sind auch wichtig.) In unserer Beratung finden wir einen passenden Weg für Sie. Die Anerkennung in Ausbildungsberufen funktioniert so: Die Anerkennung wird von der „zuständigen Stelle“ durchgeführt. Ein anderes Wort für Anerkennung ist „Gleichwertigkeitsprüfung“. Die „zuständige Stelle“ überprüft, ob es Unterschiede zwischen Ihren Qualifikationen und dem deutschen Berufsabschluss gibt. Bei der Anerkennung  gibt es drei mögliche Ergebnisse:
  1. Es gibt keine Unterschiede. Ihre Qualifikationen sind gleichwertig. Anders gesagt: Sie haben eine volle Anerkennung. Das heißt: Sie dürfen in Ihrem Beruf arbeiten.
  2. Es gibt Unterschiede. Ihre Qualifikationen sind teilweise gleichwertig. Anders gesagt: Sie haben eine Teilanerkennung. Das heißt: Sie müssen noch eine Prüfung oder einen Anpassungslehrgang (z.B. Kurse oder Praktikum) machen. Erst danach dürfen Sie in Ihrem Beruf arbeiten. (Auch hierbei können wir Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch helfen.
  3. Die Unterschiede zwischen Ihren Qualifikationen und dem deutschen Berufsabschluss sind zu groß. Das heißt: Die Anerkennung wird abgelehnt. Nehmen Sie dann andere Beratungen wahr. Zum Beispiel die Bildungsberatung.
Sie haben schon einen Bescheid von der „zuständigen Stelle“ bekommen und haben Fragen dazu? Dann kontaktieren Sie bitte unsere BeraterInnen für ein persönliches Beratungsgespräch. [/expander_maker]

Berufsgruppen

[expander_maker id=“1″ more=“Mehr zu Berufsgruppen lesen“ less=“Weniger anzeigen“]

Beispiele reglementierter Berufe

Architektenberufe

Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in, Stadtplaner/in

Erziehungs- und Lehrberufe

Erzieher/in, Heilpädagog/in, Sozialassistent/in Lehrer/in Sozialarbeiter/in, Sozialpädagog/in

Gesundheits- und Pflegeberufe

Arzt/Ärztin Zahnarzt/Zahnärztin Apotheker/in Tierarzt/Tierärztin Psychotherapeut/in und Kind- und Jugendpsychotherapeut/in Gesundheits- und Pflegeberufe – nichtakademisch (z.B. Altenpfleger/in, Gesundheits- und KrankenpflegerIn, MTLA und MTRA)

Handwerksberufe – Meisterberufe und Ingenieur

Meisterberufe (im Handwerk) Ingenieur/in

Juristische Abschlüsse, Steuerberufe und Wirtschaftsprüfer/in

Patentanwalt/-anwältin Rechtsanwalt/-anwältin Rechtsanwalt EU/-anwältin EU Steuerberater/in, Steuerfachangestellte/r Wirtschaftsprüfer/in

Sonstige

Fahrlehrer/in Lebensmittelchemiker/in Pyrotechniker/in  

Beispiele nicht-reglementierter Berufe

Handwerksberufe

z.B. Optiker/in, Friseur/in, Tischler/in, Dachdecker/in, Bodenleger/in, Fleischer/in, Klempner/in, Bäcker/in, Keramiker/in

Industriell-technische und kaufmännische Berufe

z.B. Industriemechaniker/in, Elektroniker/in, Mechatroniker/in, Chemielaborant/in, Werkstoffprüfer/in, Verkäufer/in, Kaufmann/frau im Einzelhandel

Landwirtschaftlich, hauswirtschaftliche und forstwirtschaftliche Berufe

z.B. Agrarservicemeister/in, Fachagrarwirt/in, Fachkraft Agrarservice, Fischwirt/in, Fischwirtschafts-meister/in, Hauswirtschafter/in, Klauenpfleger/in, Landwirt/in, Landwirtschaftsmeister/in, Natur- und Landschafts-pfleger/in, Pferdewirt/in, Pferdewirtschaftsmeister/in, Pflanzentechnolog/in, Revierjagdmeister/in, Revierjäger/in, Tierwirt/in, Tierwirtschaftsmeister/in, Winzermeister/in

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (Studienabschlüsse im nicht-reglementierten Bereich)

z.B. Betriebswirt/in, Biolog/in, Chemiker/in, Geograf/in, Historiker/in, Informatiker/in, Mathematiker/in, Politolog/in, Soziolog/in, Techniker/in [/expander_maker]

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