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Netzwerk IQ – Integration durch Qualifizierung

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Netzwerk IQ – Integration durch Qualifizierung

Projektinformationen

In Deutschland sind auch bisher nur wenige Menschen über Anerkennungs- und Bewertungsmöglichkeiten von im Ausland erworbenen Berufs- und Ausbildungsabschlüssen informiert. Die Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG (BIGS) ist seit Januar 2013 im Rahmen des Förderprogramms Integration durch Qualifizierung (IQ) als südniedersächsische Beratungsstelle zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse für die  Landkreise Göttingen, Northeim, Osterode und Goslar zuständig. Seit Januar 2015 wird auch eine anschließende Qualifizierungsberatung für Zuwanderer angeboten. Gemeinsam mit den Ratsuchenden wird nach nach Lösungen für eine Anerkennung der mitgebrachten Qualifikationen und ggf. notwendige ergänzende Qualifizierungen gesucht.

Die Beratungsstelle wird im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ finanziert und ist Teil des Landesnetzwerkes Niedersachsen. Unsere Beratung ist freiwillig, vertraulich und kostenlos. Die Räume der Beratungsstelle sind barrierefrei zu erreichen.

Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Das Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert sowie durch das Land Niedersachsen kofinanziert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA).

Sie können unsere Kontaktanfrage für einen Termin zur Beratung zur beruflichen Anerkennung nutzen.

Hintergrund

Berufliche Anerkennungsberatung hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Knapp 20 Prozent der Gesamtbevölkerung Deutschlands haben einen Migrationshintergrund. Aus verschiedenen Gründen sind sie etwa doppelt so stark von Arbeitslosigkeit betroffen wie Erwerbspersonen ohne Migrationshintergrund. Ein wesentlicher Faktor ist dabei, dass im Ausland erworbene Berufsqualifikationen in Deutschland oft nicht anerkannt werden.

Seit dem 1. April 2012 hat jede Person das Recht, die Überprüfung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen zu beantragen. Dieser Antrag kann sowohl im Inland als auch vom Ausland aus gestellt werden. Voraussetzung ist der Besitz eines ausländischen Berufsabschlusses und die Absicht, eine Erwerbstätigkeit in Deutschland auszuüben. Am Ende des Verfahrens steht im Idealfall die vollständige oder teilweise Anerkennung des Abschlusses.

Im Einzelnen ist das Anerkennungsverfahren durchaus komplex. Die Anerkennungsberatungsstellen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung“ informieren Migrantinnen und Migranten über die Stellen, die für die Bewertung ihrer Abschlüsse zuständig sind, und begleiten durch den Anerkennungsprozess. Detaillierte Informationen zum Anerkennungsverfahren finden sich unter www.anerkennung-in-deutschland.de

Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert sowie durch das Land Niedersachsen kofinanziert:

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In Kooperation mit:

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