Lange-Geismar-Straße 73 37073 Göttingen
Montag-Donnerstag 10-16 Uhr Freitag 10-14 Uhr
Maßnahmen nach § 45 SGB III
Die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung verfolgen fünf gesetzlich festgelegte Ziele. Sie sollen nach § 45 SGB III die berufliche Eingliederung durchDie Förderkonditionen und –voraussetzungen der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem der kooperierenden Träger sehen folgendermaßen aus: Es handelt sich um modulare Maßnahmen mit einer Dauer bis zu 13 Wochen. Gegen Ende jedes Moduls entscheidet die BA nach einem Gespräch mit dem/der Teilnehmer_in, ob ein Gutschein für eine weiterführende §45er Maßnahme ausgestellt wird, oder ob eine andere berufsorientierende Maßnahme sinnvoller erscheint. Die Koordination des Übergangs von der Sprachförderung in die § 45er Maßnahmen und von einer 45er Maßnahme in eine Ausbildung oder Beschäftigung wird von der BIGS in Abstimmung mit den Trägern übernommen.
- die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
- die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
- die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
- die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit
- die Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme unterstützen.
Die Anerkennungsberatung richtet sich an Zuwanderinnen und Zuwanderer, die im Herkunftsland die Schule besucht, einen Beruf erlernt oder ein Studium absolviert haben. Viele von ihnen wollen wissen: Kann ich mit meinem Abschluss in Deutschland ohne Schwierigkeiten einen Beruf aufnehmen oder meine Ausbildung fortsetzen?
Anerkennungsberatung unterstützt Sie dabei, Ihre Abschlüsse offiziell bewerten zu lassen. Sie gibt Auskunft über die nötigen Unterlagen und die Kosten der Bewertung. Sie verschafft Klarheit darüber: Werden die Abschlüsse in Deutschland voll anerkannt? Sind zusätzliche Nachweise erforderlich? Oder kann die Ausbildung leider nicht anerkannt werden?
Beratungstermine können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.Unsere Beratung ist freiwillig, vertraulich undkostenlos, für die Bewertung der Abschlüsse können jedoch Kosten anfallen. Die Räume der Beratungsstelle sind barrierefrei zu erreichen.Dieses Beratungsangebot ist Teil der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Inhaberinnen und Inhaberausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse im„Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ)“ (Informationen zu dem Projekt finden Sie hier.)Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegrationvon Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Das Programm wird aus Mitteln desBundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert sowie durchdas Land Niedersachsen kofinanziert. Partner in der Umsetzung sind dasBundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA).